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(Verschulden bei Vertragsabschluss)

  • 1 Verschulden bei Vertragsabschluss

    Verschulden n bei Vertragsabschluss (Lat) culpa in contrahendo; ≈ misrepresentation

    German-english law dictionary > Verschulden bei Vertragsabschluss

  • 2 Verschulden

    I v/t (die Schuld haben) be to blame for, be responsible for; er hat den Unfall selbst verschuldet he caused the accident himself
    II v/refl (Schulden machen) get ( oder run) into debt; sich für etw. hoch verschulden get seriously into debt for the sake of s.th.
    * * *
    das Verschulden
    fault
    * * *
    Ver|schụl|den [fɛɐ'ʃʊldn]
    nt -s, no pl
    fault

    ohne sein/mein Verschulden — through no fault of his (own)/of my own or of mine

    * * *
    Ver·schul·den
    <-s>
    nt kein pl JUR fault no indef art, no pl, blame
    fahrlässiges \Verschulden negligence
    fremdes \Verschulden fault of another party
    konkurrierendes \Verschulden concurrent negligence
    das \Verschulden [an etw dat] tragen to be to blame [for sth]
    ohne jds \Verschulden through no fault of sb's [own]
    ohne mein \Verschulden through no fault of my own [or mine]
    \Verschulden bei Vertragsabschluss negligence in contracting, culpa in contrahendo
    durch eigenes \Verschulden through his/her fault
    ohne eigenes \Verschulden through no fault on one's own
    * * *
    das; Verschuldens guilt

    durch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault

    * * *
    Verschulden n; -s, kein pl fault; (Schuld) guilt;
    durch jemandes/eigenes Verschulden through sb’s/one’s own fault;
    ohne eigenes Verschulden through no fault of one’s own;
    ohne mein Verschulden through no fault of mine
    * * *
    das; Verschuldens guilt

    durch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault

    * * *
    v.
    to encumber with debts expr.

    Deutsch-Englisch Wörterbuch > Verschulden

  • 3 verschulden

    I v/t (die Schuld haben) be to blame for, be responsible for; er hat den Unfall selbst verschuldet he caused the accident himself
    II v/refl (Schulden machen) get ( oder run) into debt; sich für etw. hoch verschulden get seriously into debt for the sake of s.th.
    * * *
    das Verschulden
    fault
    * * *
    Ver|schụl|den [fɛɐ'ʃʊldn]
    nt -s, no pl
    fault

    ohne sein/mein Verschulden — through no fault of his (own)/of my own or of mine

    * * *
    Ver·schul·den
    <-s>
    nt kein pl JUR fault no indef art, no pl, blame
    fahrlässiges \Verschulden negligence
    fremdes \Verschulden fault of another party
    konkurrierendes \Verschulden concurrent negligence
    das \Verschulden [an etw dat] tragen to be to blame [for sth]
    ohne jds \Verschulden through no fault of sb's [own]
    ohne mein \Verschulden through no fault of my own [or mine]
    \Verschulden bei Vertragsabschluss negligence in contracting, culpa in contrahendo
    durch eigenes \Verschulden through his/her fault
    ohne eigenes \Verschulden through no fault on one's own
    * * *
    das; Verschuldens guilt

    durch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault

    * * *
    A. v/t (die Schuld haben) be to blame for, be responsible for;
    er hat den Unfall selbst verschuldet he caused the accident himself
    B. v/r (Schulden machen) get ( oder run) into debt;
    sich für etwas hoch verschulden get seriously into debt for the sake of sth
    * * *
    das; Verschuldens guilt

    durch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault

    * * *
    v.
    to encumber with debts expr.

    Deutsch-Englisch Wörterbuch > verschulden

  • 4 culpa in contrahendo

    cul·pa in con·tra·hen·do
    [ˈkʊlpa in kɔntraˈhɛndo]
    f JUR (Verschulden bei Vertragsabschluss) culpa in contrahendo, negligence in contracting

    Deutsch-Englisch Wörterbuch > culpa in contrahendo

См. также в других словарях:

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  • Nichtig — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …   Deutsch Wikipedia

  • Nichtigkeitsbeschwerde — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …   Deutsch Wikipedia

  • Schwebende Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …   Deutsch Wikipedia

  • Teilnichtigkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… …   Deutsch Wikipedia

  • Gesetzeslücke — Eine Gesetzeslücke (oder Rechtslücke, im Strafrecht auch Strafbarkeitslücke, im Steuerrecht Steuerschlupfloch) ist ein Begriff aus der rechtspolitischen Diskussion, ein politisches Schlagwort und ein Begriff der juristischen Methodenlehre, der… …   Deutsch Wikipedia

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  • Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet in Deutschland die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als …   Deutsch Wikipedia

  • Schuldverhältnis — Das Schuldverhältnis ist eine Rechtsbeziehung, durch die zwischen mindestens zwei Parteien eine Verpflichtung begründet wird und durch Vertrag, kraft Gesetz oder durch rechtsgeschäftsähnliche Umstände zustande kommt. Arten der Schuldverhältnisse… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreuerhaftpflicht — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …   Deutsch Wikipedia

  • Betreuungsmißbrauch — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… …   Deutsch Wikipedia

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