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1 Verschulden bei Vertragsabschluss
German-english law dictionary > Verschulden bei Vertragsabschluss
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2 Verschulden
I v/t (die Schuld haben) be to blame for, be responsible for; er hat den Unfall selbst verschuldet he caused the accident himselfII v/refl (Schulden machen) get ( oder run) into debt; sich für etw. hoch verschulden get seriously into debt for the sake of s.th.* * *das Verschuldenfault* * *Ver|schụl|den [fɛɐ'ʃʊldn]nt -s, no plfaultohne sein/mein Verschulden — through no fault of his (own)/of my own or of mine
* * *Ver·schul·den<-s>fahrlässiges \Verschulden negligencefremdes \Verschulden fault of another partykonkurrierendes \Verschulden concurrent negligenceohne jds \Verschulden through no fault of sb's [own]ohne mein \Verschulden through no fault of my own [or mine]\Verschulden bei Vertragsabschluss negligence in contracting, culpa in contrahendodurch eigenes \Verschulden through his/her faultohne eigenes \Verschulden through no fault on one's own* * *das; Verschuldens guiltdurch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault
* * *durch jemandes/eigenes Verschulden through sb’s/one’s own fault;ohne eigenes Verschulden through no fault of one’s own;ohne mein Verschulden through no fault of mine* * *das; Verschuldens guiltdurch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault
* * *v.to encumber with debts expr. -
3 verschulden
I v/t (die Schuld haben) be to blame for, be responsible for; er hat den Unfall selbst verschuldet he caused the accident himselfII v/refl (Schulden machen) get ( oder run) into debt; sich für etw. hoch verschulden get seriously into debt for the sake of s.th.* * *das Verschuldenfault* * *Ver|schụl|den [fɛɐ'ʃʊldn]nt -s, no plfaultohne sein/mein Verschulden — through no fault of his (own)/of my own or of mine
* * *Ver·schul·den<-s>fahrlässiges \Verschulden negligencefremdes \Verschulden fault of another partykonkurrierendes \Verschulden concurrent negligenceohne jds \Verschulden through no fault of sb's [own]ohne mein \Verschulden through no fault of my own [or mine]\Verschulden bei Vertragsabschluss negligence in contracting, culpa in contrahendodurch eigenes \Verschulden through his/her faultohne eigenes \Verschulden through no fault on one's own* * *das; Verschuldens guiltdurch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault
* * *A. v/t (die Schuld haben) be to blame for, be responsible for;er hat den Unfall selbst verschuldet he caused the accident himselfsich für etwas hoch verschulden get seriously into debt for the sake of sth* * *das; Verschuldens guiltdurch eigenes/fremdes Verschulden — through one's own/someone else's fault
* * *v.to encumber with debts expr. -
4 culpa in contrahendo
cul·pa in con·tra·hen·do[ˈkʊlpa in kɔntraˈhɛndo]
См. также в других словарях:
Verschulden bei Vertragsabschluss — Culpa in contrahendo (lateinisch: Verschulden bei Vertragsschluss), oft auch c.i.c. abgekürzt, bezeichnet die schuldhafte Verletzung von Pflichten aus einem vorvertraglichen Schuldverhältnis. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlagen und Entwicklung 2… … Deutsch Wikipedia
Nichtig — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Nichtigkeitsbeschwerde — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Schwebende Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Teilnichtigkeit — Das Gesetz verwendet die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als unwirksam,… … Deutsch Wikipedia
Gesetzeslücke — Eine Gesetzeslücke (oder Rechtslücke, im Strafrecht auch Strafbarkeitslücke, im Steuerrecht Steuerschlupfloch) ist ein Begriff aus der rechtspolitischen Diskussion, ein politisches Schlagwort und ein Begriff der juristischen Methodenlehre, der… … Deutsch Wikipedia
Unternehmenskrise — ist die Phase eines Unternehmens, in welcher seine Funktionsfähigkeit und Stabilität beeinträchtigt ist und die Gefahr eines Unternehmenszusammenbruchs (Insolvenz) besteht. Inhaltsverzeichnis 1 Begriff 2 Häufige Krisenursachen 2.1 Exogene… … Deutsch Wikipedia
Unwirksamkeit — Das Gesetz verwendet in Deutschland die Begriffe „Unwirksamkeit“ und „Nichtigkeit“ weitgehend synonym. Die rechtswissenschaftliche Literatur hingegen bezeichnet einen Rechtsakt (Vertrag, Willenserklärung, Verwaltungsakt, Prozesshandlung usw.) als … Deutsch Wikipedia
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Betreuungsmißbrauch — Der rechtliche Betreuer haftet für vorsätzlich und fahrlässig verursachte Schäden beim Betreuten, wenn sich dieses als Pflichtverletzung darstellt (§ 1833 BGB in Verbindung mit § 1908i Abs. 1 BGB). Gegenüber anderen Personen hat der Betreuer… … Deutsch Wikipedia